Vermieterrecht Ihre Rechte und Pflichten als Vermieter

Der Mietvertrag wird zwischen Vermieter und Mieter abgeschlossen und im Zusammenhang mit diese Kontrakt haben beide Parteien, Mieter wie Vermieter gleichermaßen, Rechte und Pflichten, die umfassend wahrgenommen werden müssen. Bei den Mieterrechten ist es in der Regel so, dass diese relativ bekannt sind. Das Vermieterrecht gerät vor dem Mieterrecht häufig etwas in Vergessenheit, dabei ist das Vermieterrecht auch sehr umfassend. Ein wichtiges Vermieterrecht liegt darin, dass Anspruch auf regelmäßige und pünktliche Zahlung der Mieten besteht. Das Vermieterrecht besagt, dass am dritten Werktag eines jeden Monats die Miete spätestens dem Vermieterkonto gutgeschrieben sein muss. Das Vermieterrecht gibt dem Vermieter weiterhin die rechtliche Möglichkeit, für eine vermietete Wohneinheit eine Kautionszahlung von maximal drei Monatsmieten (Kaltmiete) zu verlangen. Weiterhin bietet das Vermieterrecht dem Vermieter die Chance auf eine fristlose Kündigung des Mietvertrages, wenn die zweite zu zahlende Miete in Folge nicht geleistet wurde. Auch für den Eigenbedarf besteht im Vermieterrecht eine Kündigungsmöglichkeit. In diesem Falle sieht das Vermieterrecht allerdings die fristgerechte Kündigung in Relation zur Mietdauer des Mieters vor.

Auch für Investitionen, die eine Verbesserung der Wohnqualität nach sich ziehen, sieht das Vermieterrecht eine Kostenbeteiligung der Mieter vor. In diesem Falle darf eine abgestufte Mieterhöhung vorgenommen werden, über die das Vermieterrecht im einzelnen informiert. Neben der Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen sieht das Vermieterrecht auf die Möglichkeit, Mieterhöhungen vorzunehmen, wenn diese den ortsüblichen Vergleichsmieten angepasst werden sollen. Grundsätzlich sind sich viele Mieter über das Vermieterrecht häufig nicht klar und vermuten, dass Rechte beim Mieter und Pflichten beim Vermieter liegen. So ist es beispielsweise auch ein Vermieterrecht, dass dessen vermietete Wohneinheit in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten und nicht vernachlässigt wird. Der Vermieter darf sich gemäß Vermieterrecht auch in regelmäßigen und für den Mieter zumutbaren Abständen nach Vereinbarung eines entsprechenden Termins von dem ordnungsgemäßen Zustand und Gebrauch der vermieteten Wohneinheit persönlich überzeugen oder die Hausverwaltung mit der Kontrolle des Zustandes der Mieteinheit beauftragen.

Vermieterrecht ist vielfältig und leider wissen nicht nur Mieter häufig nicht, dass es ein Vermieterrecht gibt, auch Vermieter sind sich in der Regel über den Umfang beim Vermieterrecht nicht bewusst. Kaum ein Vermieter kennt heute seine aktuellen Rechte und so sind es oftmals die Vermieter, die auf Kosten und Zeitaufwand sitzen bleiben, der eigentlich Mietersache wäre. Eine gute, regelmäßige und vor allem rechtlich aktuelle Information kann Vermieter schützen und ihnen dazu verhelfen, ihr Vermieterrecht in vollem Umfang wahrzunehmen.

Eine Besonderheit im Vermieterrecht stellt immer wieder die Kündigung wegen Eigenbedarfs dar. Gerade hier hat die Gesetzgebung inzwischen maßgebliche Änderungen geplant, damit Vermieter schneller und einfacher wieder in den Besitz ihrer Wohneinheit und in die Nutzungsmöglichkeiten gelangen. So ist gerade beim Vermieterrecht im Bezug auf die Eigenbedarfskündigung und deren Möglichkeiten große Aufmerksamkeit geboten. Die aktuelle Lage im Vermieterrecht hat sich zugunsten der Vermieter verschieben und gerade in diesem Bereich sollten sich Vermieter auf aktuellem Informationsstand halten, um ihre Rechte auch umfassend durchsetzen zu können. In diesem wie in vielen anderen Bereichen kann das Vermieterrecht auch Begünstigungen für Vermieter mit sich bringen, denn längst nicht alle gesetzlichen Veränderungen gehen zulasten der Vermieter und zugunsten der Mieter aus.

Information und aktuelles Wissen um Vermieterrechte sollte sich jeder Haus- und Wohnungseigentümer in umfassendem Maße beschaffen, um im Bedarfsfall rechtlich unanfechtbare Entscheidungen treffen zu können. Zudem wird durch umfassendes Wissen im Vermieterrecht für beide Seiten das Mietverhältnis einfacher und unkomplizierter, denn Wissen um Rechte und Pflichten ist auch hier die Basis für ein funktionierendes Vertragsverhältnis zwischen beiden Parteien.


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